Das Fußball-Hallenturnier am 14. Februar
SG Schoningen-Bollensen Ausschreibung Hallenturnier 14.02.2016 Uslar, Gymnasiumhalle
Wir wünschen allen eine gute Anreise und freuen uns auf Euch.
Hier gehts zum Spielplan
Weitere wertvolle Infos zum Turnier
- Teilnehmende Mannschaften: FC Weser II, SG Schönhagen-Sohlingen, FC Niemetal, SSV Nörten II, BW Bilshausen II, SV Moringen II, FC Bollert II, SG Schoningen-Bollensen
- Die teilnehmenden Vereine haben vor Turnierbeginn die Gebühr von jew. EUR 30,00 zu entrichten.
- Es besteht Passzwang. Die Spielerpässe sind vor Turnierbeginn mit einem Spielbericht (Mannschaftsmeldebogen) bei der Turnierleitung vorzulegen.
- Für alle Spiele gilt die NFV-Spielordnung incl. der Rahmenrichtlinien für Hallenfussballspiele im NFV-Kreis Northeim-Einbeck und der Ausschreibung des Niedersächsischen Fussballverbandes.
- Gespielt wird im Punktsystem jeder gegen jeden. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz. Bei Torgleichheit entscheidet die Anzahl der mehr erzielten Tore. Sollte auch hier Gleichheit bestehen, entscheidet ein Strafstoss-Schiessen zur Ermittlung der Platzierung. Die Spielzeit beträgt 1 x 12 Minuten (s.a. sep. Spiel- und Turnierplan).
- Der Sieger des Turniers gewinnt einen Geldpreis von € 100 und einen Pokal. Der 2. Sieger erhält € 80,00; der 3. Sieger € 50,00; der 4. Sieger eine Kiste Bier.
- Eine Mannschaft besteht aus einem Torwart und 4 Feldspielern. Es kann beliebig in der eigenen Hälfte ein-/ausgewechselt werden.
- Für die Spiele dürfen nur Hallensportschuhe mit heller und nicht abfärbender Sohle benutzt werden.
- Die Turnierleitung ist berechtigt, Unsportlichkeiten, die innerhalb oder ausserhalb des Spielfeldes hinter dem Rücken des Schiedsrichters passieren, sofort zu ahnden.
Uslar, 30.01.16 gez. Rolf Eckhardt
Turnierordnung
1. Gespielt wird nach den Rahmenrichtlinien des DFB und NFV für Fußballspiele in der Halle mit folgenden Änderungen, Ergänzungen und Hinweisen. Die folgenden Punkte sind ein Auszug aus den Rahmenrichtlinien für Hallenfußballspiele im NfV Kreis Northeim- Einbeck.
2. Die erst genannte Mannschaft ist die Heimmannschaft, hat Anstoss und spielt von links nach rechts (von Zuschauerseite betrachtet).
3. Auf Anweisung des Landkreises Northeim darf nur in Turnschuhen mit heller Sohle gespielt werden.
4. Während des Turniers kann ein Verein höchstens 12 Spieler einsetzen. Eine Mannschaft besteht aus 1 Torwart und 4 Feldspielern. Es darf von der Seitenlinie aus laufend gewechselt werden.
5. Der Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während eines Spiels für die Dauer von zwei Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (Gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Nach Ablauf von zwei Minuten kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden.
Bei Feldverweis mit der Roten Karte scheidet der jeweils betroffene Spieler aus dem Turnier aus und ist der zuständigen spielleitenden Stelle zu melden. Nach Ablauf von drei Minuten kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden.
Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Zeit oder mit Roten Karten hinnehmen musste, kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt.
Die Strafzeit wird durch die Schiedsrichter überwacht. Es gibt in der Halle keine Gelb- Rote Karte!
Versucht ein Spieler durch Hineingleiten von der Seite oder von hinten den Ball zu spielen, wenn ein Gegenspieler ihn spielt oder versucht zu spielen (Hineingrätschen, Tackling) wird der gegnerischen Mannschaft ein Freistoß zugesprochen. Die disziplinarische Würdigung des Vergehens ist abhängig von der Schwere des Vergehens (Ermahnung - Verwarnung - Zeitstrafe - Feldverweis auf Dauer).
6. Spielzeit: 1 x 12 Min.
7. Die Schüsse von der Strafstoßmarke („Entscheidungsschießen“) finden von der 9 Meter vom Mittelpunkt der Torlinie entfernten Strafstoßmarke statt.
Grundsätzlich gelten für das Entscheidungsschießen die Vorgaben aus den bekannten Regelungen. Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers aus dem Regelheft, soweit nachstehend nicht abweichende Regelungen getroffen werden.
Das Entscheidungsschießen findet von der Turnierleitung gesehen auf das rechte Tor statt. Die Ermittlung des 1.Schützen erfolgt per Münzwurf wie bei Freiluftspielen auch üblich.
8. Vor Beginn der Schüsse müssen dem SR von jeder Mannschaft 7 Schützen benannt werden. Sind von einem Team weniger als 7 Spieler spielfähig, so ist die Zahl der Schützen der anderen Mannschaft ebenfalls entsprechend zu verringern. Die Anzahl der Schützen beider Teams muss vor Beginn des
Entscheidungsschießens somit gleich sein. Zu den gemeldeten Schützen muss dabei nicht zwingend der jeweilige Torwart gehören. Nach Abgabe dieser Meldung ist ein Tausch der gemeldeten Schützen nicht mehr möglich, auch wenn sich ein Schütze verletzt haben sollte bzw. des Feldes verwiesen wurde.
Verringert sich während des Entscheidungsschießens durch Verletzungen bzw. Feldverweise die Zahl der von einer Mannschaft gemeldeten Schützen, so muss sich die andere Mannschaft nicht anpassen.
Verletzt sich der Torwart während des Entscheidungsschießens, so kann ein anderer spielberechtigter Spieler seinen Platz einnehmen.
Zunächst treten von jeder Mannschaft drei Schützen an. Sobald eine Mannschaft mehr Tore erzielt hat als die andere mit allen ihr zustehenden Schüssen noch erzielen könnte, ist das Entscheidungsschießen zu beenden und die in Führung liegende Mannschaft der Sieger des Entscheidungsschießens. Ergibt sich nach den insgesamt 6 Schützen keine Entscheidung, so wird pärchenweise in der bestehenden Reihenfolge weiter geschossen, bis ein Sieger feststeht. Bevor ein Spieler ein zweites Mal schießt, müssen alle anderen gemeldeten Spieler geschossen haben. Der für dieses Entscheidungsschießen verantwortliche Schiedsrichter kann sich der Hilfe seines/seiner anwesenden Schiedsrichter bedienen. Dieser 2. SR begibt sich auf die Torlinie analog der Stellung des Schiedsrichter-Assistenten bei Freiluftspielen.
9. Tore können nur aus der gegnerischen Hälfte erzielt werden. Aus einem Anstoss kann ein Tor direkt erzielt werden.
10. Erfolgt der Torabstoß über die eigene Hälfte, ohne daß ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so gibt es indirekten Freistoß für den Gegner. Befindet sich der Ball im Spiel, so darf er vom Torwart über die Mittellinie gespielt werden. Der Torabstoß darf nur durch den Torwart erfolgen.
11. Die Rückpassregel für den Torwart gilt auch in der Halle. Wenn der Torwart den Ball länger als sechs Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Desweiteren darf der Torwart den Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles. Verstößt er gegen diese Anweisung, wird der gegnerischen Mannschaft ein indirekter Freistoß zugesprochen und zwar an der Stelle, wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
12. Der Zuschauerseite gegenüber wird mit Bande gespielt.
13. Der Einwurf erfolgt durch Einrollen.
14. Es wird auf große Tore gespielt (5 x 2 m).
15. Strafstöße werden von der 9 m Markierung ausgeführt.
16. Das Tragen von Schienbeinschützern ist Pflicht.
17. Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis. Bei gleicher Differenz sind die mehr erzielten Tore entscheidend; sind auch diese gleich, wird die Entscheidung durch ein Neunmeterschießen herbeigeführt (s.a. 7 und 8).
18. Vor Beginn des Turniers hat jede Mannschaft den Spielbericht und die Spielerpässe bei der Turnierleitung abzugeben.
19. Für die Entscheidung von Streitfragen ist die Turnierleitung zuständig. Die Entscheidung der Turnierleitung ist unanfechtbar.